Waghäusler Einzelhandelsgeschäfte beklagen Schwachstellen bei der Corona-Verordnung vom 16.12.2020
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung, fordert von allen Einzelhändlern und Dienstleistern ihr Geschäft zu schließen, wenn sie keine Waren des täglichen Bedarfs führen. Unter dem Gesichtspunkt der weiterhin steigenden Infektionen durch die Corona-Epidemie ist das für jede Geschäftsinhaberin und jeden Geschäftsinhaber nachvollziehbar und akzeptabel, auch wenn das Weihnachtsgeschäft dadurch jäh ausgebremst wird.
Nicht nachvollziehbar sind dagegen die Ausnahmeregelungen, die Discountern, Supermärkten und Warenhäusern, die Möglichkeit offen lassen alle durch die Verordnung ausgeschlossenen Artikel, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, trotzdem zu verkaufen. Ausschlaggebend ist die Verkaufsfläche, auf der Lebensmittel oder Hygieneartikel angeboten werden. Ist diese größer als die Verkaufsfläche der Waren, die vom Verkauf ausgeschlossen sind, so gilt das Verkaufsverbot nicht.
Man kann sich leicht vorstellen, dass nun mangels anderer Möglichkeiten, die Geschäfte in denen das möglich ist, in der Vorweihnachtszeit besonders stark frequentiert werden, um doch noch das ein oder andere Geschenk unter den Weihnachtsbaum legen zu können.
Angesichts des Infektionsgeschehens und der täglichen Mahnungen von Politikern und Fachleuten, alle Kontakte, wo es nur geht zu vermeiden, kann das nicht der richtige Weg sein.
Ehrlicher und solidarisch wäre es den Verkauf dieser Waren ohne Ausnahmen auf eine Zeit nach dem Lockdown zu verschieben, so wie es von allen anderen Geschäften durch die Verordnung verlangt wird.
Es wäre angemessen, nun das Randsortiment aus den Gängen zu schaffen und damit mehr Abstandsmöglichkeiten für die Kundschaft zu bieten.
Es wäre ein Zeichen der Solidarität gegenüber den Warenhäusern, die alle Etagen gesperrt haben und nur die Etage mit den Lebensmitteln offenhalten und es wäre ein Zeichen der Fürsorglichkeit gegenüber der eigenen Kundschaft die Gefahr einer Ansteckung durch vergrößerte Abstandsflächen zu verringern. Breitere Gänge und die Konzentration darauf nur das Nötige einzukaufen, verringern die Einkaufszeiten und führen zu kürzeren Wartezeiten.
Es wäre auch schön, wenn sich die Kunden von dem Zwang befreien könnten, dass zu diesem speziellen Weihnachtsfest mit seinen vielfältigen Einschränkungen, trotzdem alle Geschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen müssen, so als gäbe es kein Corona.
Auf den Online-Handel auszuweichen ist nicht das Allheilmittel und wird in diesem Jahr schnell an seine Grenzen kommen. Die Kapazitäten der Lieferdienste sind bereits jetzt schon ausgereizt. Die Verfügbarkeit bestimmter Artikel wird eingeschränkt sein, denn auf die Waren, die jetzt in den Lagern der geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte liegen kann nicht zugegriffen werden.
Hier die aktuelle Corona-Verordnung vom 16.12.2020