Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt.
„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenplicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“.